GEWINNSPIELBEDINGUNGEN

Ticketverlosung

OM Club Party 2024

Lesen Sie unsere Teilnahmebedingungen und nehmen Sie an unserem Gewinnspiel teil.

§ 1 Gewinnspiel und Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels „Ticketverlosung OM Club Party 2024“ (nachfolgend: „Gewinnspiel“) ist die ELAINE technologies GmbH, Zanderstraße 7, 53177 Bonn (nachfolgend: „Veranstalter“). Die Teilnahme an dem Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

§ 2 Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem Zeitraum 28.08.2024 – 10.09.2024 möglich (Teilnahmeschluss 10.09.2024. 24:00 Uhr MESZ). Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die Teilnahme ist ausschließlich durch Kommentieren und Liken auf Linkedin unter der URL: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7234910597258117120 möglich. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden. 

§ 3 Durchführung und Abwicklung

Unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels werden 5 Tickets für die OM Club Party 2024 verlost.
Die Gewinner werden bis zum 12.09.2024 per E-Mail benachrichtigt und haben den Erhalt der Benachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns unmittelbar, spätestens innerhalb von 72 Stunden an die in der Benachrichtigung genannten Kontaktwege zu bestätigen. Anderenfalls wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben.
Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

§ 4 Ausschluss von der Teilnahme

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen). Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubten Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

§ 5 Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiel stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.

§ 6 Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die Sie unter https://www.elaine.io/datenschutz/ abrufen können.

Die Tickets für die OM Club sind personalisiert, die entsprechenden Daten für das Ticket (Name, E-Mail-Adresse) geben wir an den Veranstalter der PIRATEx GmbH, ⁠⁠Stolberger Str. 90d, ⁠⁠50933 Köln, elektronisch für die Ausstellung des Tickets weiter. Näheres siehe dessen Datenschutzerklärung unter https://www.iubenda.com/privacy-policy/88991477 . Eine Teilnahme an der OM Club Party ist ohne die Weitergabe dieser Daten nicht möglich.

§ 7 Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
Die bezeichnete Haftungsbeschränkung gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

§ 8 Schlussbestimmungen

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.