Welche Datenerhebungen bzw. -auswertungen bedürfen der Zustimmung? Gibt es eine Zweckbindung erhobener Daten im Marketing? Darf man Erkenntnisse aus der Datenanalyse zur Profilierung eines Kundenprofils nutzen? Diese und andere Rechtsfragen aus dem Big Data Umfeld beantworten artegic und die renommierte Kanzlei Bird&Bird am 05. März um 14:00 Uhr in einem kostenlosen Webinar.
Erfolgreiches Marketing ist heute stark datengetrieben. Der Markt verändert sich und Kunden erwarten eine deutlich persönlichere und relevantere Ansprache. Das geht nur mit einer validen und substantiellen Datenbasis. Sie ist notwendige Voraussetzung, um Marketingmaßnahmen digital, reaktionsschnell und zielgerichtet zu steuern und zu optimieren. Die Nutzbarmachung von Daten für das Marketing bedeutet insbesondere die Planung und Umsetzung von datenschutzrechtlichen Aspekten. Konkret geht es um die rechtssichere Erfassung von Zustimmungen und die datenschutzkonforme Verarbeitung von Daten: Legal Big Data.
Unverbindlich zum kostenlosen Webinar anmelden
Am 05. März um 14 Uhr zeigen artegic und Bird&Bird im Rahmen eines halbstündigen Webinars, wie sich Big Data im Marketing datenschutzkonform und rechtssicher einsetzen lässt. Hier geht es zur unverbindlichen Anmeldung: https://www.elaine.io/webinar-big-data-und-recht