Big Data und Recht: Gibt es eine Zweckbindung erhobener Big Data?

Im Datenschutzrecht gilt der Grundsatz der Zweckbindung, d.h. Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben wurden. Der Betroffene ist bei der Erhebung seiner Daten über die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten zu informieren. Werden die Daten für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke, d.h. im Zusammenhang mit der Abwicklung…