Am 25. Mai 2016 ist mit der Datenschutzgrundverordnung eine neue rechtliche Grundlage zum Datenschutz in der EU verabschiedet worden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen. In diesem Beitrag erklären wir, ob eine Einwilligung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses verlangt werden kann. Ob also ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die Abgabe einer Einwilligung verlangen kann.
Grundsätzlich ja, aber gerade in solchen Fällen kann die „Freiwilligkeit“ einer Einwilligung zum Problem werden. Denn in vielen Fällen befindet sich ein Arbeitnehmer in einer Abhängigkeitsbeziehung zu seinem Arbeitgeber, er kann nicht „Nein sagen“. Ob dies der Fall ist, ist aber am Einzelfall zu beurteilen. Der Arbeitgeber kann die Freiwilligkeit der Einwilligung seiner Arbeitnehmer auch durch organisatorische Maßnahmen herstellen, z.B. indem er ausdrücklich betont, an eine Verweigerung der Einwilligung keine negativen Folgen anzuknüpfen. Hierbei können auch Betriebsvereinbarungen helfen, denn die Datenschutzgrundverordnung erkennt ausdrücklich an, dass die „Bedingungen, unter denen personenbezogene Daten im Beschäftigungskontext auf der Grundlage der Einwilligung des Beschäftigten verarbeitet werden dürfen“, auch im Kontext einer Betriebsvereinbarung geregelt werden können (Erwägungsgrund 155).