Die Datenschutzgrundverordnung wird ein wesentlicher Teil der europäischen Gemeinschaft werden. Umso erfreulicher ist es, dass am gestrigen Tage das erste Konsultationsverfahren im Rahmen des institutionellen Rechts der Europäischen Union (Trilog) stattgefunden hat. In unserem Pressespiegel „Datenschutzgrundverordnung“ haben wir wesentliche Zitate zusammengestellt.
Ziel sind einheitliche hohe Datenschutzstandards bis Ende 2015
Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90/Die Grünen) , Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Reform der Datenschutzgrundverordnung: „Es ist ein gutes Zeichen, dass sowohl der Ministerrat, als auch Europäische Kommission und Europäisches Parlament beim Verhandlungsauftakt heute ihr Ziel bekräftigt haben, die Verhandlungen über ein einheitliches europäisches Datenschutzgesetz bis Ende des Jahres 2015 im Paket mit der Richtlinie zum Datenschutz im Strafverfahren abzuschließen. Unsere Aufgabe ist nun, uns möglichst schnell auf rechtssichere und einheitliche Datenschutzstandards zu einigen, die ein hohes Schutzniveau ausgehend von dem der jetzigen Richtlinie von 1995 garantieren. Das erste Treffen heute hat gezeigt, dass dieses Ziel erreichbar ist, wenn sich die drei Verhandlungspartner auf der Grundlage ihrer abgestimmten Positionen aufeinander zubewegen. Dazu haben sich alle Seiten bereit erklärt.“
Axel Voss freut sich über die Positionierung der EU-Mitgliedstaaten
„Es ist begrüßenswert, dass die EU-Mitgliedstaaten zur Datenschutzgrundverordnung nun eine gemeinsame Position haben und bereit sind für die weiteren Verhandlungen“, erklärte Axel Voss (CDU), der Verhandlungsführer zum Thema Datenschutz für die Europäische Volkspartei im Europäischen Parlament ist.
Die Rechtsüberarbeitung ist notwendig, da die derzeitigen Datenschutzregeln veraltet sind. Durch die Datenschutzverordnung wäre zumindest in Europa der Flickenteppich von 28 Einzelgesetzen passé. Für den Schutz von persönlichen Daten soll es künftig einheitliche Standards geben, die direkt in jedem EU-Land gleich gelten sollen.
Hierzu erläutert Axel Voss: „Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution, in der Daten die neue Währung sind. Die Menschen tauschen ihre Daten gegen Dienstleistungen in Form von Smartphone-Applikationen und anderen sozialen Netzwerken. Aus diesem Grund müssen wir die Privatsphäre unserer Bürger noch besser als zuvor schützen, denn sie haben ein Recht darauf, dass ihre Daten geheim bleiben. In diesem Grundsatz dürfen wir uns nicht beirren lassen. Datenschutz ist ein Grundrecht! Dabei ist es wichtig, dass die Standards trotz erheblicher Verbesserungen für die Nutzer auch für die Wirtschaft noch praktikabel bleiben. Das neue Datenschutzreglement soll keine unnötigen bürokratischen Hürden für Unternehmen schaffen, sondern die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen unterstützen. Deswegen brauchen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen für eine starke europäische Wirtschaft sowie differenziertere Standards für kleine, mittelständische- und große Unternehmen“.
Gleichzeitig warnt EU-Parlamentarier Voss, der die Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie den Rhein-Sieg- und den Rhein-Erft-Kreis in Brüssel vertritt, vor zu schnellen Schlüssen: „Bei der Ratsposition handelt es sich um kein geschriebenes Gesetz, es ist lediglich eine Ausgangslage für die anstehenden Verhandlungen. Sowohl das Parlament als auch die Mitgliedstaaten sollten den Mut haben, auch von der eigenen Position abzurücken und den Text zu verbessen, um den bestmöglichen Datenschutz zu gewährleisten.“
SPD: EU-Mitgliedstaaten müssen Grundrechte stärken!
„Der aktuelle datenschutzrechtliche Zustand ist unhaltbar“, urteilt Birgit Sippel (SPD), innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im EU-Parlament. Die Sozialdemokratin begrüßt, dass am Mittwoch endlich der Trilog, also die gemeinsamen Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und EU-Kommission, zur Datenschutz-Verordnung beginnen kann. Die Mitgliedstaaten hatten ihre jahrelange Blockadehaltung in der Frage erst Mitte Juni aufgegeben.
„Wenn Daten nicht geschützt werden, können etliche private Informationen an jeden gelangen, der genug dafür zahlt“, sagt Birgit Sippel. Die Analyse und Interpretation dieser Daten (profiling) kann für den einzelnen zu negativen Konsequenzen führen. Und trotzdem: „Der Rat hat die Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie jahrelang blockiert!“, sagt Birgit Sippel. „Die Länder haben damit den Schutz der Grundrechte ihrer Bürger verhindert. Und sie werden auch im Trilog versuchen, eine verwässerte Version durchzubringen.“
Weitere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung:
- Infografik: Die EU-Datenschutzgrundverordnung verändert den digitalen Dialog mit dem Kunden
- Kommentar: EU-Datenschutz-Grundverordnung – Chance oder Risiko?