Übergangsfrist zur Datenschutznovelle 2009 abgelaufen
Die Übergangsfrist zur Datenschutznovelle ist am 31. August 2012 abgelaufen. Seitdem dürfen Unternehmen keine Adressbestände mehr verwenden, die nicht den Voraussetzungen der Datenschutznovelle entsprechen. Der Ablauf der Übergangsfrist sorgt für große Unsicherheit gerade unter E-Mail Versendern. Die kostenfreie “Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht” schafft Klarheit. Laut der…