Die Datenschutzgrundverordnung der EU ist in aller Munde. Betroffen der neuen rechtlichen Grundlage sind nahezu alle Unternehmen – in jedem Fall solche, zu deren Geschäftsmodell die Erfassung und Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten gehört. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nimmt Unternehmen verstärkt in die Pflicht, relevante Datenverarbeitungsvorgänge vernünftig zu dokumentieren und ihre Organisation so auszugestalten, dass die Einhaltung des Datenschutzrechts sichergestellt wird. Eine Anforderung, die sich daraus ergibt, ist die Berücksichtigung von Privacy by Design und Privacy by Default bei der Planung und Umsetzung von Projekten.
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